Der Verein
Satzung
Die Vereinssatzung regelt Zweck, Struktur und Organe des SV Fisch 1964 e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "SV Fisch 1964 e.V.". Er hat seinen Sitz in [Ort eintragen] und ist im Vereinsregister des [Registergericht eintragen] unter der Nummer [Vereinsregisternummer eintragen] eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein fördert den Sport, insbesondere Fußball und Gymnastik, auf gemeinnütziger Grundlage. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Organisation von Trainings- und Übungsbetrieb, die Teilnahme an Wettkämpfen sowie die Ausrichtung von Vereinsveranstaltungen. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN]
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann werden, wer den Zweck des Vereins unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag beim Vorstand erworben. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – Details zu Aufnahme, Austritt, Ausschluss]
§ 4 Beiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN]
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – Zusammensetzung, Wahlperioden, Zuständigkeiten]
§ 6 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal jährlich statt. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – Einberufung, Fristen, Beschlussfähigkeit]
§ 7 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – Anzahl und Ämter]. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN] Jahren gewählt.
§ 8 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN]. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – gemeinnützigen Zweck benennen].