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Der Verein

Satzung

Die Vereinssatzung regelt Zweck, Struktur und Organe des SV Fisch 1964 e.V.

[BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN] – Dies ist ein Platzhalter-Gerüst auf Basis üblicher Vereinssatzungen. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Die tatsächlich gültige, von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung muss vor Veröffentlichung vom Vorstand eingesetzt und bei Bedarf von einer sachkundigen Stelle geprüft werden.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "SV Fisch 1964 e.V.". Er hat seinen Sitz in [Ort eintragen] und ist im Vereinsregister des [Registergericht eintragen] unter der Nummer [Vereinsregisternummer eintragen] eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein fördert den Sport, insbesondere Fußball und Gymnastik, auf gemeinnütziger Grundlage. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Organisation von Trainings- und Übungsbetrieb, die Teilnahme an Wettkämpfen sowie die Ausrichtung von Vereinsveranstaltungen. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN]

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer den Zweck des Vereins unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag beim Vorstand erworben. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – Details zu Aufnahme, Austritt, Ausschluss]

§ 4 Beiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN]

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – Zusammensetzung, Wahlperioden, Zuständigkeiten]

§ 6 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal jährlich statt. [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – Einberufung, Fristen, Beschlussfähigkeit]

§ 7 Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – Anzahl und Ämter]. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN] Jahren gewählt.

§ 8 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN]. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an [BITTE PRÜFEN/ERGÄNZEN – gemeinnützigen Zweck benennen].